Bundesminister a.D. Gerhart Rudolf
Baum ist ein sehr engagierter Kämpfer für unsere Sache. Er ist eigentlich
unser wichtigster Fürsprecher auf dem politischen Parkett.
Ich möchte hier die Rede wiedergeben,
die er am 21.02.2004 in Göttingen vor über 3000 Geschädigten von Banken und
Bausparkassen gehalten hat. Damals lebte Anja noch und hoffte, aus der
BADENIA-Bausparfalle wieder herauszukommen.
Wir sind unendlich traurig darüber,
dass die wichtigen Aussagen und
Forderungen, die Herr Baum aufgestellt hat,
bisher so wenig Gehör bei den Verantwortlichen in Politik und Justiz
gefunden haben.
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Rede von Rechtsanwalt und
Bundesinnenminister Gerhart R. Baum vom 21.02.2004 zur Kundgebung
„Verbraucherschutz für Anleger“ in der Lokhalle in Göttingen

Ich bin erst seit einigen Jahren mit
dieser Materie vertraut, die uns hier zusammengeführt hat. Viele Menschen, die
durch faule Produkte und Fehlverhalten von Verkäufern und Vermittlern
geschädigt worden sind, haben mit mir über ihre wirtschaftliche und soziale
Not gesprochen. Bei vielen ist ein Lebenstraum zerplatzt, Ehen und Familien
wurden zerstört. Viele stehen im Rentenalter und verarmen. Nicht wenige
Geschädigte werden in dieser Situation sogar krank und sind verzweifelt,
einige sehen keinen Ausweg mehr. Das Leid, das ich gesehen habe, hat mich sehr
motiviert, mein Engagement für den Anlegerschutz zu verstärken.
Hinzu kommt, dass ich mit
Überraschung festgestellt habe, dass zahlreiche meiner ehemaligen und sogar
auch aktiven Politikerkollegen auf der Seite von Banken und
Finanzdienstleistern in Vorständen, Aufsichts- und Beiräten engagiert sind.
Dies ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Aber es deutet auf ein
Ungleichgewicht hin, auf einen Mangel an Waffengleichheit zu Lasten der
Verbraucher- und Anlegerseite. Immer noch hat die Gegenseite die stärkeren
Bataillone. Um das zu ändern, haben Sie sich heute hier versammelt. Langsam
kommt etwas Bewegung in unser Land: Die der Wirtschaft durchaus nahe stehende
Frankfurter Allgemeine Zeitung hat in der vergangenen Woche in einem
Leitartikel eine „Kultuer des Anstandes von den Unternehmern“ eingefordert.
Wir reden hier über die schwarzen
Schafe, nicht über die ganze Branche. Allerdings sollte man doch fragen, ob
die Branche genug getan hat, um die schwarzen Schafe aus ihren Reihen
auszuschließen. Die Anlageprodukte, die wir kritisieren, haben ihren Wert
nicht durch die Marktentwicklung verloren, wie Ihnen oft von Bankenseite
eingeredet wird. Lassen Sie sich nicht als Geschädigte in das gern gezeichnete
Bild des gierigen Steuersparers drängen, der versucht, ein schlechtes Geschäft
abzuwälzen. Die Objekte waren von Anfang an nicht werthaltig – und diejenigen,
die sie verkauft und daran verdient haben, haben dies gewusst. Sie haben
schamlos die Sorge der Menschen ausgenutzt, die bewegt werden von der Frage:
Wovon sollen wir später leben? Das Ergebnis ist eine Schuldenfalle. Zunächst
haben sich die Vermittler Ihre schlechten Dienste gut bezahlen lassen und nun
arbeiten und verdienen die Betroffenen nur noch für die Bank.
Es ist gut, dass die Geschädigten
sich mit ihrer Situation nicht mehr abfinden. Sie haben sich in Gruppen
organisiert, sie protestieren und demonstrieren. Wenn heute so viele von Ihnen
hier sind, ist dies ein Ausdruck von Wut und Verzweiflung, aber auch voll
Hoffnung darauf, dass man gemeinsam mehr erreicht. Diejenigen, die in der
gleichen Lage sind, sind aufgerufen sich anzuschließen.
Es ist auch ein Zeichen von
Verantwortungsgefühl und Bürgersinn, dass die Geschädigten gesetzliche
Veränderungen fordern, weil sie verhindern wollen, dass das, was ihnen
passiert ist, anderen nicht widerfährt. Dass Missstände öffentlich kundgegeben
werden, ist der erste Schritt zur Veränderung. Wir sehen, dass wichtige Medien
in den letzten Tagen unsere Botschaft transportiert haben. Politiker reagieren
auf Öffentlichkeit. Wir brauchen Politiker, die sich endlich dieses wichtigen
Elementes des Verbraucherschutzes annehmen. Anleger sind Wähler! Eine Politik,
die an die Menschen appelliert, verstärkt in Eigenvorsorge zu investieren,
darf diese dann nicht alleine lassen, wenn es darum geht, vermeidbare Risiken
durch klare rechtliche Rahmenbedingungen auszuschließen.
Auf dem Gebiet des Anlegerschutzes
ist in Berlin einiges in Bewegung geraten. Es reicht aber bei weitem nicht
aus.
Wir wollen erreichen, dass unsere
Seite ebenso wahrgenommen wird wie die Kredit- und Immobilienwirtschaft – und
zwar auf gleicher Augenhöhe. Es muss Waffengleichheit hergestellt werden.
Hieraus ergibt sich die politische
Forderung nach Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland
und Europa. Anlegerschutz muss in unserer Gesellschaft einen höheren
Stellenwert erhalten, der sich auch in gesetzlichen Regelungen niederschlägt.
Bisher hat der Gesetzgeber nichts getan, um aus dem Zusammenbruch der
Erwerbermodelle die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
1. Gefordert ist für die
Gerichtsprozesse eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast, wie er in anderen
Bereichen längst üblich ist. Für die Geltendmachung seiner Ansprüche muss der
Geschädigte der Bank arglistiges Verhalten nachweisen. Die Messlatte für eine
erfolgreiche gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche hat der BGH
unangemessen hochgelegt. Um diese Ansprüche durchzusetzen, benötigt der
Anleger meistens Einblick in interne Finanzierungsunterlagen der Bank. Wie
soll aber der Verbraucher aber etwas beweisen, was sich seinem Einflussbereich
entzieht? Nur die Bank hat das entscheidende Wissen und die Beweismittel –und
sie gibt sie freiwillig nicht heraus. Dasselbe gilt für die Kenntnis über
Vermittlungs- und versteckte Innenprovisionen. Im Verbraucherkreditrecht kann
sich der Kunde gegenüber der Bank nur dann auf solche unzulässigen Provisionen
berufen, wenn er nachweist, dass sie den Kreditvertrag verteuert haben. Wie
soll der Anleger aber beweisen, dass das vermittelte Darlehen teuerer war als
andere? Aus diesem Grunde muss es im Gerichtsverfahren genügen, wenn der
Verbraucher Indizien vorlegt. Denn es ist die Bank, die sich entlasten muss.
2. Gefordert werden muss eine starke
öffentliche Aufsicht im Finanzdienstleistungsbereich. Das Aufsichtsziel der
Bankenaufsicht ist derzeit die Aufsicht über die Zahlungsfähigkeit der Banken.
Verbraucherschutz spielt dabei nur eine nachrangige Rolle. Dies bedeutet, dass
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAFin ihre Aufgabe vor
allem darin sieht, Banken vor der Zahlungsunfähigkeit zu retten. Der
Verbraucherschutz als Aufsichtsziel wurde für die Bankenaufsicht nicht
festgelegt. Das war ein schwer wiegender Fehler. Zu fordern ist daher, dass
der Verbraucherschutz als Aufsichtsziel in die Bankenaufsicht aufgenommen
wird, wie es in anderen Ländern selbstverständlich schon der Fall ist.
Es kann doch nicht sein, dass dem
Betroffenen durch die Verschwiegenheitspflicht der BAFin wichtige
Ermittlungsergebnisse vorenthalten werden und die Betroffenen deshalb ihre
Rechtsstreitigkeiten gegenüber den Banken verlieren. Anleger werden dadurch um
ihre berechtigten Ansprüche gebracht. Nur durch erhöhte Transparenz wird das
Vertrauen in die Aufsichtsbehörden gestärkt.
Gefordert ist außerdem eine
Europäisierung des Aufsichtsrechts, also eine europäische Aufsichtsbehörde
sowie ein verbessertes Anlegerrecht in ganz Europa.
3. Gefordert sind Schiedsverfahren in
bankrechtlichen Streitigkeiten zur Herstellung von Waffengleichheit. Wir
brauchen ein zwingendes außergerichtliches Schiedsverfahren, in dem
unbürokratisch und kostenmindernd Streitigkeiten zwischen Banken und ihren
Kunden beigelegt werden können. Lange und kostspielige Gerichtsverfahren
nützen allein dem wirtschaftlich Stärkeren, also den Banken, weil diese einen
längeren Atem haben. Wir brauchen daher schnelle Verfahren, in denen
erträgliche wirtschaftliche Lösungen erzielt werden. Mit der jetzigen Regelung
bleiben Verbraucher jahrelang in einer Lebensblockade oder sogar in einer Art
Leibeigenschaft. Finanzielle Planungssicherheit ist damit nicht zu erreichen –
letztlich auch nicht für die Banken.
4. Gefordert sind Regelungen für den
Beruf des Finanzdienstleisters. Der Beruf des Finanzdienstleisters, des
Anlageberaters und –vermittlers muss gesetzlich geregelt werden. Eine
qualitativ hochwertige und unabhängige Finanzdienstleistung setzt voraus, dass
Berufszugangsvoraussetzungen normiert werden, wie sie in vergleichbaren
Berufen selbstverständlich sind. Das Drückerwesen in diesem Bereich muss ein
Ende haben. Wenn Sie in Deutschland Brötchen verkaufen wollen, brauchen Sie
einen Bäckermeisterbrief. Wenn sie in Deutschland Kapitalanlagen in
Millionenhöhe vermitteln, brauchen Sie nicht einmal einen Schulabschluss. Das
ist absurd. Eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Finanzdienstleister ist
dringend notwendig!
5. Gefordert wird die Zulassung zur
Anlageberatung vom Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
abhängig zu machen. Auf diese Weise ließe sich verhindern, dass Anlageberater
und Vermittler – wie in den meisten Fällen – überhaupt nicht haften, weil sie
vermögenslos geworden sind. Für Rechtsanwälte, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfer ist solch eine Versicherung schon lange Pflicht. Der
Anlageberater, der häufig ein viel größeres Vertrauen in Anspruch nimmt und
dessen Empfehlungen meist viel größere wirtschaftliche Folgen haben können,
braucht bislang eine solche Versicherung nicht. Dies muss sich ändern.
6. Große Hoffnung richtet sich auf
den EuGH. Hätten der deutsche Gesetzgeber und die deutschen Gerichte das
Heininger-Urteil des EuGH vom 13.12.2001 korrekt umgesetzt, wäre vielen
Menschen viel Leid und Ärger erspart worden. Die Folgeentscheidungen des BGH
stellen den Verbraucher jedoch sogar schlechter als vorher. Wie sollen sie im
Falle eines Widerrufs das Darlehen noch zurückzahlen können, angesichts des
geringen Wertes der Immobilie, die kaum eine andere Bank als Sicherheit für
eine Umschuldung akzeptiert. Realistische Mieterträge und Steuervorteile
reichen nicht einmal aus, um die laufenden Darlehenszinsen abzudecken.
Das Vertrauen in einen
funktionierenden Rechtsstaat ist durch die Rechtsprechung des XI. Senates des
BGH tief erschüttert. Hierzu haben auch die Äußerungen einzelner BGH-Richter
beigetragen, wie etwa die des BGH-Richters Bungeroth, der das
Verbraucherkreditgesetz als „Ölverschmutzung des Privatrechts“ bezeichnet hat
und der „legislativen Hydra des Verbraucherschutzes“ am liebsten „einige Köpfe
abschlagen“ würde. Es erstaunt daher nicht, dass nicht wenige Betrachter an
der richterlichen Unabhängigkeit zweifeln. Der BGH sollte alles vermeiden, was
die Glaubwürdigkeitskrise vertieft. Die laufenden Vorlage- und
Vertragsverletzungsverfahren müssen jetzt in ein beschleunigtes Verfahren vor
dem EuGH münden. Wir begrüßen die verbraucherfreundliche Stellungnahme des
juristischen Dienstes der EU-Kommission. Die Stellungnahme der Bundesregierung
in diesem Verfahren ermutigt uns nicht. Wir haben schon vor der
Schuldrechtsnovelle 2002 erwartet, dass der Gesetzgeber Klarheit schafft. Wir
weisen die Bundesregierung, insbesondere den Bundesfinanzminister darauf hin,
dass bei einer positiven Entscheidung des EuGH ein hohes Haftungsrisiko
besteht. Sofern sich ergeben sollte, dass die Gesetzeslage in Deutschland
europäischem Recht widerspricht, können Staatshaftungsansprüche gegenüber der
Bundesrepublik geltend gemacht werden. Die Bundesregierung sollte sich der
Gefahr bewusst sein, dass die Banken versuchen könnten, ihr wirtschaftliches
Risiko auf den Steuerzahler abzuwälzen. Die derzeitige Rechtslage ermöglicht
es den Banken, das Risiko eines Widerrufs des Darlehensvertrages zu begrenzen.
Dann können sich aber die geschädigten Bankkunden möglicherweise wegen
fehlerhafter Umsetzung europäischen Rechtes noch an den Staat wenden, um ihn
in die Haftung zu nehmen. Dieses Risiko sollte die Bundesregierung dazu
veranlassen, den Dialog auch mit der Verbraucherseite zu suchen, um auf eine
Änderung der Rechtslage im Sinne des europäischen Rechts hinzuwirken und sich
nicht in der gegenwärtigen deutschen Rechtslage einzumauern.
7. In Berlin ist u.a. der Aktionsplan Verbraucherschutz der Bundesregierung
mit einem 10-Punkte Programm für die Verbesserung des Verbraucherschutzes im
Bereich der Finanzdienstleistungen auf den Weg gebracht worden. Dies reicht
aber bei weitem nicht aus. Um das Bewusstsein für Anlegerschutz im politischen
Berlin zu schärfen, schlage ich eine öffentliche Anhörung der zuständigen
Bundestagsausschüsse zu diesem Thema vor. Das Thema sollte auf offener Bühne
und nicht in Gesprächen der Kreditwirtschaft bei den zuständigen Ministerien
hinter verschlossenen Türen verhandelt werden.
Wir stehen vor einer Europawahl. Wie
in der Bundestagswahl sollten den Kandidaten für das Europaparlament
Prüfsteine durch den Wähler zum Verbraucherschutz in Europa vorgelegt werden.
8. Die
Verbraucherzentrale-Bundesverband e.V. ist ein wichtiger, ein kämpferischer,
ein unverzichtbarer Verbündeter auf dem Weg zur Stärkung des Anlegerrechts.
Seine fundierten Stellungnahmen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit
sind sehr zu begrüßen. Bis zuletzt hat der vzbv gegen die Mängel der
Schuldrechtsnovelle vor der Bundestagswahl gekämpft. Seine Stellung muss noch
gestärkt werden. Die Verbraucherzentralen müssen durch den Gesetzgeber in die
Lage versetzt werden, ihre Aufklärungs- und Beratungsarbeit noch zu
intensivieren.
All diese Forderungen an den
Gesetzgeber stellen nur eine Auswahl der erforderlichen Maßnahmen zum Schutze
des Verbrauchers dar. Kritiker von Finanzdienstleisterseite aus werden hierzu
einwenden, dass solche gesetzlichen Regulierungen gegen das Prinzip der freien
Marktwirtschaft verstoßen. Dies ist in diesem Zusammenhang aber völlig falsch.
Ich will an den Begründer der
sozialen Marktwirtschaft erinnern. Ludwig Erhard hat einmal gesagt: „Soziale
Marktwirtschaft ist eine Veranstaltung für die Verbraucher, nicht für die
Wirtschaft.“ Das, was Sie erlebt haben, hat nichts mit freier Preisbildung und
Wettbewerb zu tun. Wenn man ahnungslosen Bundesbürgern Schrottimmobilien zu
völlig überhöhten Preisen verkauft, dann haben sich nicht allgemeine
Marktrisiken verwirklicht. Denn Marktwirtschaft funktioniert nicht, wenn der
Verbraucher durch Täuschung zum ohnmächtigen Verlierer wird. Marktwirtschaft
braucht faire Spielregeln. Helmut Schmidt hat vor kurzem in der „Zeit“ vor
Auswüchsen eines, wie er es nennt „Raubtierkapitalismus“ gewarnt. Das, was Sie
erlebt haben, gehört zu dem, was Schmidt kritisiert hat.
Und liegt es nicht im Interesse der
Wirtschaft selbst, die schwarzen Schafe auszugrenzen und das Anlegervertrauen
in die Kapitalmärkte zu stärken!? Wenn sich in der Automobilindustrie kleinste
Serienfehler in die Produktion einschleichen, gibt es große Rückrufaktionen,
weil es um die Sicherheit der Kunden geht. Warum lässt man im Bankenbereich
sehenden Auges zu, dass Kunden mit den finanzierten Kapitalanlagen ins offene
Messer rennen? Entspricht dies dem Bild einer fairen Geschäftsbeziehung? Es
gibt immer noch Banken, die bisher keine ausreichenden Rückstellungen gebildet
haben, um in Vergleichsverhandlungen mit Kunden eine wirtschaftliche Lösung zu
finden. Dies ist verantwortungslos.
9. Die Einzelforderungen werden sich
nur realisieren lassen, wenn sich in unserem Land ein Bewusstseinswandel
durchsetzt, wie es in den USA zur Zeit der Fall ist. Der Vorsitzende des
Finanzausschusses des US-Senats, der Republikaner Fitzgerald, nimmt sich der
Sorgen der amerikanischen Kleinanleger an. Er sagt, bezogen auf die
Investment-Branche: „Anleger werden schamlos ausgenutzt. Ihr Geld fließt zu
einem nicht unerheblichen Teil in die Taschen von Brokern und Finanzmanagern“.
Der Senator hat eine Gesetzesvorlage initiiert, nach der Fonds und andere
Investmentgesellschaften gezwungen werden sollen, umfassende Informationen
über ihre Kostenstrukturen zu veröffentlichen. Die Berufsregeln der
Finanzdienstleistungsbranche sollen verbessert, die Aufsichtsbehörden gestärkt
werden. Dies geht in dieselbe Richtung wie unsere Forderungen.
Wir freuen uns, dass die
Verbraucherzentralen sich durch ihre kundigen Mitarbeiter aktiv an dieser
Veranstaltung beteiligen. Wir freuen uns ganz besonders darüber, dass Frau
Professor Müller, die Präsidentin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, die
Moderation und Schlusserklärung dieser Veranstaltung übernommen hat.
Ich danke auch den beteiligten
Anwälten, die unter Zurückstellung unterschiedlicher Interessen aktiv zum
Zustandekommen der Veranstaltung beigetragen haben.
Download der Rede von Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum: