HB KARLSRUHE. Das ergibt sich aus der am Mittwoch
bekannt gewordenen schriftlichen Begründung eines vor drei Wochen
verkündeten Zivilurteils. Die Karlsruher Bausparkasse will gegen das
Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.In dem mehr als 100
Seiten starken Urteil gesteht das OLG einer Polizistin einen
Schadensersatzanspruch gegen Badenia zu, die 1997 eine - als
Steuersparobjekt angepriesene - überteuerte Wohnung in Wuppertal
gekauft hatte. Die Bausparkasse hat laut OLG bei der Finanzierung ihre
Aufklärungspflichten verletzt. Nach Einschätzung ihres Rechtsanwalts
Hubert Menken könnte das Urteil Auswirkungen zu Gunsten zahlloser
geprellter Käufer haben, die Schrottimmobilien mit einer
Badenia-Finanzierung erworben hätten. Bisher hatten die Gerichte ganz
überwiegend zu Gunsten von Badenia entschieden. Das Karlsruher OLG
erklärte dies damit, dass den anderen Gerichten nicht sämtliche
Informationen vorlagen, die in diesem Prozess eine Rolle gespielt
hätten. (Aktenzeichen: 15 U 4/01 vom 24. November 2004)
Der einstige Finanzvorstand Elmar Agostini hat laut OLG zumindest
Teile des betrügerischen Konzepts gekannt, mit denen Käufern hohe
Renditen in Aussicht gestellt worden seien. Nach den Worten des
Gerichts hat die mit dem Vertrieb der Wohnungen betraute
Heinen&Biege-Gruppe die Ausschüttungen, die den Käufern aus einem so
genannten Mietpool-Konzept zustehen sollten, bewusst zu hoch
kalkuliert, um den potenziellen Erwerbern der Eigentumswohnungen eine
überhöhte Rendite der Wohnung zu suggerieren.
Dieses Mietpool-Konzept sei von Anfang an betrügerisch gewesen,
so dass OLG. Agostini habe das Konzept zumindest teilweise gekannt,
was sich aus einem von ihm gefertigten internen Vermerk vom 15. August
1994 ergebe. Dennoch habe er dafür gesorgt, dass die verkauften
Wohnungen finanziert worden seien. Darin liege eine Beihilfe zum
Betrug. Zudem habe Badenia die Verkehrswerte der zu finanzierenden
Objekte systematisch und vorsätzlich zu hoch eingeschätzt. Dieses
System der Wertfestsetzungen sei Agostini ebenfalls bekannt gewesen.
Badenia bezeichnete die Urteilsbegründung als wenig stichhaltig.
Das OLG setze sich in Widerspruch zu zahlreichen Urteilen anderer
Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen. Die Vermutung, diesen Gerichten
hätten bestimmte Informationen nicht zur Verfügung gestanden, treffe
nicht zu, heißt es in einer Mitteilung.
Gegen Agostini und andere Badenia-Mitarbeiter ermittelt die
Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Betrugsverdachts. Die viertgrößte
deutsche Bausparkasse soll seit Anfang der 90er Jahre mangelhafte
Immobilien zu überhöhten Preisen als Altersvorsorge finanziert haben.