HB KARLSRUHE. Die damals 22-jährige
Polizeibeamtin hatte 1997 eine als Steuersparobjekt angepriesene
Eigentumswohnung im Raum Wuppertal gekauft. Sie wirft der Badenia vor,
sich einer Vertriebsgesellschaft bedient zu haben, um stark überteuerte
Immobilien an geschäftsunerfahrene Kunden mit kleinen Einkommen zu
verkaufen.Wie das OLG am Donnerstag
mitteilte, muss die Badenia 11 500 € Schadenersatz zahlen. Außerdem muss
das Karlsruher Geldinstitut das Bausparguthaben der Käuferin
zurückerstatten und sie von Verbindlichkeiten eines Bankdarlehens
freistellen. Eine Begründung des Urteils steht noch aus. Badenia kündigte
Revision an.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim
ermittelt seit einiger Zeit gegen ehemalige Badenia-Mitarbeiter wegen
Betrugsverdachts. Die viertgrößte Bausparkasse Deutschlands soll seit
Anfang der 90er Jahre mangelhafte Immobilien zu überhöhten Preisen als
vermeintliche Altersvorsorge finanziert haben. Dem Ex-Vorstand Elmar
Agostini wird vorgeworfen, gemeinsame Sache gemacht zu haben mit der
Vermittlungsfirma Heinen & Biege, in deren Beirat er Ende der 90er Jahre
saß.Nach Angaben der Klägerin lag der
Verkehrswert des Objekts deutlich unter dem Kaufpreis. Zudem seien die
Angaben zur Vermietungssituation und zur Entwicklung der Kosten falsch
gewesen. Teil des Modells war ein „Mietpool“, mit dem bei leer stehenden
Wohnungen ein Ausgleich geschaffen werden sollte. Der Klägerin zufolge hat
die Vermittlungsgesellschaft nicht darauf hingewiesen, dass bei
Unterdeckung des Mietpools Nachzahlungen erforderlich sind. (Aktenzeichen:
15 U 4/01 vom 24. November 2004)