KMI Kapitalmarkt intern
Düsseldorf, 18.11.2004
Badenia: Zündet ein Geheimgutachten
das Pulverfaß?
Die Machenschaften der Badenia
Bausparkasse/Karlsruhe im Zusammenhang mit den Finanzierungsverträgen über
die Vertriebsgesellschaften Heinen & Biege GmbH/Dortmund sowie die
Kölner-Gruppe/Harsewinkel beim Verkauf von über 12.000 Eigentumswohnungen
(vgl. 'k-mi' 43 u. 44/04) erreichen einen Höhe-, besser gesagt, Tiefpunkt
in der deutschen Kreditvergabewirtschaft. 'k-mi' liegt ein
Auftragsdurchführungsvertrag vom 24.2.2002 zwischen der Badenia und PwC
PricewaterhouseCoopers Deutsche Revision AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "zu den haftungsrechtlichen Risiken des
von den Vertriebsorganisationen Heinen & Biege sowie Jugendsparberatung
vermittelten Kreditgeschäfts" vor, das vom heutigen Vorstandsvorsitzenden
Dietrich Schroeder der AMB Generali-Tochter in Auftrag gegeben worden ist.
In dem Prüfbericht der PwC heißt es zu den bis vor zwei Jahren
angefallenen Beschwerden von Immobilien-Geschädigten: "Bisher hat die
Badenia bis auf einen Prozeß und einen Vergleich alle Verfahren für sich
entscheiden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß den
Darlehensnehmern nicht die erforderlichen Hintergrundinformationen über
den Kenntnisstand hinsichtlich der Mietpools bei der Badenia und das
Verhältnis der Badenia zu Heinen & Biege vorlagen."
Immerhin bündelten sich bei der Bausparkasse
schon vor zwei Jahren über 1.000 Beschwerden, die aber nahezu alle
erfolgreich von Badenia abgewiesen werden konnten. Was sich bis heute kaum
änderte. Denn die maßgeblichen Strategen der Badenia konnten jegliches
Mitverschulden an den Immobilien-Flops von sich weisen. Klar war aber
bereits damals: "Soweit die Darlehensnehmer in der Zukunft bessere
Kenntnisse der Zusammenhänge zwischen Badenia und Heinen & Biege erlangen,
dürfte das Risiko, daß die Badenia weitere Verfahren zunehmend häufig
unterliegt, schnell ansteigen", so die Prophezeihung der PwC-Prüfer.
Nach dem PwC-Gutachten scheint gesichert, daß die
Badenia den deutschen Gerichten in den einzelnen Verfahren stichhaltige
Fakten vorenthalten hat: "Es ist davon auszugehen, daß die Badenia über
die Finanzierungsseite hinausgehend Aufklärungspflichten gegenüber den
Darlehensnehmern nach allen von der Rechtsprechung hierzu entwickelten
Fallgruppen hat. Da sie diesen gesteigerten Aufklärungspflichten nicht
nachgekommen ist, haftet sie den Darlehensnehmern/Anlegern nach den
Grundsätzen der culpa in contrahendo." Die Gutachter führen in ihrer
Zusammenfassung ein wahres Horrorszenario für ihren Auftraggeber an: "Die
Badenia hat Heinen & Biege zur Überbrückung einer seit 1995 andauernden
Liquiditätskrise mehrere Darlehen und sonstige Finanzierungshilfen
gewährt. Die Rückführung der Darlehen war vom Absatzerfolg von Heinen &
Biege abhängig. Über diesen Interessenkonflikt hätte die Badenia die
Kunden aufklären müssen. Dies betrifft ca. 3.300 Darlehensnehmer mit einem
Finanzierungsvolumen von ca. 230 Mio. Euro." Damit nicht genug: "Heinen &
Biege war spätestens ab 1998 von der Badenia finanziell abhängig. Ab
diesem Zeitpunkt wurde das Vermittlungskonzept von Heinen & Biege auch
stark von der Badenia beeinflußt. Mithin hat die Badenia spätestens ab
diesem Zeitpunkt ihre Rolle als Kreditgeberin überschritten." Hiervon
betroffen sollen lt. PwC weitere 1.150 Darlehensnehmer mit einem
Finanzierungsvolumen von ca. 85 Mio. Euro gewesen sein.
'k-mi'-Fazit: Das interne Badenia-Gutachten
dürfte für viele Tausend Badenia-Opfer wie ein verfrühtes
Weihnachtsgeschenk sein, erleichtert es doch mit einem Schlag die
schwierige Beweislastführung, um der Karlsruher Company ihr Strippenziehen
am Skandal nachzuweisen. Der Bausparkasse droht spätestens jetzt ein ganz
heißer Winter, mit nicht absehbaren zivil- wie strafrechtlichen und
imageschädigenden Folgen. Erste Köpfe dürften wohl in Kürze rollen!
Ausgabe 'kapital-markt intern' 47/04 v.
18.11.2004