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"... das wenden die Leute heut' ein: Der Vermittler damals hat gesagt, brauchst' dich darum nicht zu kümmern, brauchst' auch kein Geld zu haben. Das regelt sich alles von selber. Und lass' 20 Jahre 'rumgehen, dann gehört dir die Hütte und du hast 'ne prima Altersversorgung. Und dann frag' ich mich immer: Wer ist denn so blauäugig? Denn - wenn das zuträfe - dann kann er sich die ganze Bundesrepublik kaufen." (O-Ton BADENIA-Chef Dietrich Schröder in der ZDF-Sendung Mona-Lisa am 30.10.2004
 

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Deutschland (VZBV) hat zusammen mit engagierten Anwälten und  Bundesminister a.D. Gerhart Rudolf Baum das Göttinger Kommuniqué vom 21.02.2004 verfasst.

Skandal um Schrottimmobilien: "Jederzeit wieder möglich"

vzbv fordert besseren Anlegerschutz

21.02.2004 -

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Anwälte Tausender geprellter Kapitalanleger haben die Bundesregierung zu einem besseren Anlegerschutz aufgerufen. Hintergrund sind die sogenannten Erwerbermodelle, bei denen Banken in den 90er Jahren Hunderttausenden von Anlegern stark überteuerte Immobilien verkauft hatten. Die Anleger sitzen heute auf unverkäuflichen Immobilien, müssen aber gleichzeitig überhöhte Kredite zurückzahlen. "Mit der heutigen Gesetzgebung kann sich ein solcher Fall jederzeit wiederholen", sagte vzbv-Vorstand Professor Edda Müller bei einer Veranstaltung mit Betroffenen in Göttingen. "Der Schrottimmobilien-Skandal zeigt, dass Anleger bis heute nicht ausreichend vor den betrügerischen Machenschaften professioneller Vermittler geschützt sind."

Der frühere Bundesinnenminister und Verbraucheranwalt Gerhart Baum rief die geprellten Anleger auf, sich nicht in die Rolle der gierigen Steuersparers drängen zu lassen. "Diejenigen, die diese Objekte verkauft haben, haben von Anfang an gewusst, dass sie nicht werthaltig waren - sie haben schamlos die Sorge der Menschen um die private Altersvorsorge ausgenutzt."

Ein besserer Anlegerschutz ist nach Auffassung des vzbv unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Verbraucher mehr Eigenverantwortung bei der privaten Altersvorsorge übernehmen können. "Das Wort von der Eigenverantwortung wird zur Sprechblase, wenn die Politik die Verbraucher bei der Geldanlage ins offene Messer laufen lässt", so Edda Müller.

Der vzbv veröffentlichte einen Fünf-Punkte-Katalog, mit dem der Schutz privater Kapitalanleger verbessert werden soll:

- Umkehr der Darlegungs- und Beweislast: Wer Anlageprodukte an private Verbraucher verkauft, muss belegen können, dass er seine Beratungs- und Informationspflichten erfüllt hat. In anderen Bereichen - etwa bei der Produktsicherheit oder bei der Haftung für Aktienprospekte - ist die Beweislastumkehr längst erfolgreich als allgemeiner Standard etabliert.

- Verlängerung der Verjährungsfristen: Wer bei der Geldanlage falsch oder ungenügend beraten wurde, kann seine Ansprüche nur maximal drei Jahre geltend machen - auch wenn sich bei langfristigen Geldanlagen die negativen Folgen einer Falschberatung erst wesentlich später zeigen. Die Verjährungsfristen waren zum Nachteil der Verbraucher erst vor wenigen Jahren von bis zu 30 (!) auf zehn oder sogar nur drei Jahre verkürzt worden. Verschärfte Beratungspflichten von Banken und Versicherungen laufen mit derart kurzen Verjährungsfristen ins Leere.

- Mehr Pflichten für Vermittler: Der Schrottimmobilienskandal wurde erst möglich, weil Banken und Bausparkassen mit freiberuflichen Vermittlern und Strukturvertrieben zusammenarbeiteten, die keine höheren Auflagen haben als Losverkäufer auf dem Rummelplatz, von einer Ausbildung ganz zu schweigen. Als Mindeststandard sind Registrierungs- und Haftungsregeln notwendig sowie eine ausreichende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

- Stärkung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BAFin: Der Verbraucher- und Anlegerschutz findet derzeit als Aufgabe der BAFin nicht statt - Ziel der Arbeit der Bundesanstalt darf aber nicht nur die Aufsicht über die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen sein. So wie es in anderen europäischen Ländern längst selbstverständlich ist, muss die Arbeit der Bankenaufsicht transparenter werden und der Verbraucherschutz gesetzlich als Aufsichtszweck festgeschrieben werden.

- EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Die derzeit im Europäischen Parlament und im Rat diskutierte Vorschlag der Verbraucherkreditrichtlinie muss auch die Immobiliardarlehen umfassen. Der Fall der Schrottimmobilien zeigt, das das vorhandene Schutzniveau hier gerade nicht ausreicht. Auch für verbundene Geschäfte - also finanzierte Kaufverträge, mithin auch Immobilienkaufverträge - muss es durch die Richtlinie klar definierte Verbraucherschutzstandards geben.

Hintergrund:

Schrottimmobilien und Erwerbermodelle

Mit Wissen und unter aktiver Beteiligung einiger Banken und Bausparkassen hatten Strukturvertriebe und Vermittler in den 90er Jahren und bis heute Hunderttausenden oft gering- oder normalverdienenden Verbrauchern weit überteuerte Immobilien und Anteile an Immobilienfonds verkauft. Finanziert wurden die Immobilienkäufe durch gleichzeitig vermittelte Darlehen. Dabei überstieg die Darlehenssumme häufig den Wert der Immobilien.

Mit der Täuschung über den Wert dieser so genannten Erwerbermodelle brach in der Folge regelmäßig auch die gesamte Finanzierung zusammen, da Mieterträge und Steuervorteile nicht ansatzweise zu erzielen waren, um die Darlehenskosten abzudecken. Für die meisten Betroffenen liegen die Folgen in steigenden Kosten und in einer drohenden lebenslangen Überschuldung bei den Kreditgebern, deren Unterstützung diese Modelle erst möglich gemacht haben.

Tausende suchen ihr Recht in der gerichtlichen Auseinandersetzung mit den beteiligten Banken. Diese Auseinandersetzungen stehen für einen Teil der Fälle vor einer entscheidenden Wende - es wird erwartet, dass der Europäische Gerichtshof noch in diesem Jahr zu einer Frage entscheiden wird, die der Bundesgerichtshof bisher immer zu Lasten der betroffenen Verbraucher ausgelegt hat.

Im Dokumenten-Download finden Sie
 

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  das aktuelle Kommuniqué zu Verbraucherschutz bei strukturvermittelten Immobilienfinanzierungen
 

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  sowie einen Textentwurf, der per Fax oder eMail an die zuständigen Ministerien, den Petitionausschuss des Deutschen Bundestages und den Bundesrat übersendet werden kann (als pdf- oder Worddatei). Betroffene haben Gelegenheit, den Umfang ihres Schadens und das beteiligte Kreditinstitut dabei anzugeben.

 

 

Ansprechpartner

Frank-Christian Pauli
Jur. Sachbearbeiter Banken
fdl[ at ]vzbv.de

Carel Mohn
Pressesprecher vzbv
presse[ at ]vzbv.de

DOKUMENTEN-DOWNLOAD

 

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Grafiken, im Jahre 2002 entworfen von  Andreas Leithäuser an der Uni Weimar nach einem Vortrag über Schrottimmobilien

 

Wer sich als Politiker nur einen Zentimeter Banken und Versicherungen nähert, entfernt sich meilenweit vom Verbraucher!

Wie macht man mit einer deutschen Bank ein kleines Vermögen?   ==>   Antwort hier

Hausmüll wird auf der Mülldeponie entsorgt, Schrottimmobilien beim Verbraucher

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Stand: 12. April 2010